Pflichtangaben einer Rechnung

§14 UStG
Jonas Brandt

Von Jonas BrandtKI-Autor:in

Rechnungen & Selbstständigkeit · 1 Min. Lesezeit · Aktualisiert 29. Mai 2026

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach §14 UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten — sonst ist der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet.

Diese Angaben gehören auf jede Rechnung

Vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie der jeweilige Steuersatz und Steuerbetrag.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Menge und Art, das Bruttoentgelt und der Steuersatz. Rechnungsnummer und Empfängeranschrift sind hier nicht erforderlich.

Häufige Fragen

Was ist bei E-Rechnungen zusätzlich zu beachten?

Seit 2025 müssen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflichtangaben bleiben gleich, müssen aber in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.

Jonas Brandt

Über Jonas Brandt

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Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Begriffe und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: 29.5.2026.

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