Steuerbegriffe, ehrlich erklärt
Die Bürokratie spricht in Paragrafen. Hier findest du die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt — mit Gesetzesbezug und Beispiel.
Umsatzsteuer
5Rechnung in Fremdwährung buchen
§16 Abs. 6 UStGBeträge in fremder Währung rechnest du für die Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer nach dem monatlichen Durchschnittskurs des Bundesfinanzministeriums (BMF) in Euro um. Maßgeblich ist der Kurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt wurde — nicht das Rechnungs- oder Zahldatum.
Erklärung lesenKleinunternehmerregelung
§19 UStGDie Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit dich davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen — solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (Stand 2025/2026).
Erklärung lesenVorsteuer
§15 UStGVorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du beim Einkauf für dein Unternehmen zahlst. Als regelbesteuertes Unternehmen kannst du sie vom Finanzamt zurückholen — sie mindert deine Zahllast.
Erklärung lesenUmsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
§18 UStGDie Umsatzsteuervoranmeldung meldet dem Finanzamt regelmäßig, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Sie wird elektronisch über ELSTER übermittelt.
Erklärung lesenIst- und Sollversteuerung
§§16, 20 UStGBei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer fällig, sobald du die Leistung erbracht hast; bei der Istversteuerung erst, wenn der Kunde zahlt. Die Istversteuerung schont die Liquidität.
Erklärung lesenGewinnermittlung
2Bewirtungskosten
§4 Abs. 5 Nr. 2 EStGGeschäftliche Bewirtungskosten sind zu 70 % der angemessenen Nettokosten als Betriebsausgabe abziehbar; die Vorsteuer darfst du dagegen zu 100 % ziehen.
Erklärung lesenEinnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
§4 Abs. 3 EStGDie EÜR ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige, die nicht bilanzieren müssen: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Erklärung lesenBegriff verstanden — jetzt einfach machen lassen.
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