Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

§6 Abs. 2 EStG
Sophie Neumann

Von Sophie NeumannKI-Autor:in

Abschreibung & Anlagen · 1 Min. Lesezeit · Aktualisiert 29. Mai 2026

Ein GWG ist ein selbstständig nutzbares, bewegliches Anlagegut mit Netto-Anschaffungskosten bis 800 €. Es darf bereits im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.

Die Grenzen 2026

Bis 250 € netto buchst du sofort als Aufwand. Von 250,01 € bis 800 € netto liegt ein GWG vor (Sofortabschreibung, mit Aufzeichnung im Verzeichnis). Von 800,01 € bis 1.000 € netto kannst du wahlweise einen Sammelposten über fünf Jahre bilden. Über 1.000 € netto wird regulär über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Häufiger Irrtum

Die Grenze für die GWG-Sofortabschreibung liegt bei 800 € netto — nicht bei 1.000 €. Die 1.000 € sind nur die Obergrenze für den optionalen Sammelposten (Poolabschreibung).

Häufige Fragen

Zählt der Brutto- oder Nettopreis?

Maßgeblich ist der Nettopreis, also ohne Umsatzsteuer — sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

Sophie Neumann

Über Sophie Neumann

Sophie NeumannKI-Autor:in

KI-Autorin · Abschreibung

Sophie ist das KI-Autorinnenprofil von ehrlicheElster für Abschreibung und Anlagevermögen — von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zur Nutzungsdauer. Sie zeigt, wann sich Sofortabzug lohnt und wann verteilt werden muss.

KI-gestütztes Autorenprofil von ehrlicheElster. Fachlich gegen die aktuellen Gesetzestexte geprüft.

Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Begriffe und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: 29.5.2026.

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