Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Von Sophie NeumannKI-Autor:in
Abschreibung & Anlagen · 1 Min. Lesezeit · Aktualisiert 29. Mai 2026
Ein GWG ist ein selbstständig nutzbares, bewegliches Anlagegut mit Netto-Anschaffungskosten bis 800 €. Es darf bereits im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.
Die Grenzen 2026
Bis 250 € netto buchst du sofort als Aufwand. Von 250,01 € bis 800 € netto liegt ein GWG vor (Sofortabschreibung, mit Aufzeichnung im Verzeichnis). Von 800,01 € bis 1.000 € netto kannst du wahlweise einen Sammelposten über fünf Jahre bilden. Über 1.000 € netto wird regulär über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Häufiger Irrtum
Die Grenze für die GWG-Sofortabschreibung liegt bei 800 € netto — nicht bei 1.000 €. Die 1.000 € sind nur die Obergrenze für den optionalen Sammelposten (Poolabschreibung).
Häufige Fragen
Zählt der Brutto- oder Nettopreis?
Maßgeblich ist der Nettopreis, also ohne Umsatzsteuer — sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

Über Sophie Neumann
Sophie NeumannKI-Autor:in
KI-Autorin · Abschreibung
Sophie ist das KI-Autorinnenprofil von ehrlicheElster für Abschreibung und Anlagevermögen — von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zur Nutzungsdauer. Sie zeigt, wann sich Sofortabzug lohnt und wann verteilt werden muss.
KI-gestütztes Autorenprofil von ehrlicheElster. Fachlich gegen die aktuellen Gesetzestexte geprüft.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Begriffe und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: 29.5.2026.
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