GWG-Rechner

Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben

Sofort abschreiben, Sammelposten oder reguläre AfA? Gib den Netto-Anschaffungspreis ein und sieh die richtige Methode nach den Grenzen 2026.

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€
§6 Abs. 2 EStG — voll im Anschaffungsjahr

GWG-Sofortabschreibung möglich

Zwischen 250,01 € und 800 € netto gilt das Wirtschaftsgut als geringwertig (GWG) und kann komplett im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Aufzeichnung in einem laufenden Verzeichnis erforderlich.

≤ 250 €
– 800 €
– 1.000 €
> 1.000 €

Diese Berechnung ist ein unverbindlicher Anhaltspunkt und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: 2026.

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

Ein GWG ist ein selbstständig nutzbares, bewegliches Anlagegut, dessen Netto-Anschaffungskosten 800 € nicht übersteigen. Solche Güter darfst du nach §6 Abs. 2 EStG bereits im Anschaffungsjahr voll abschreiben, statt sie über Jahre zu verteilen.

Die Grenzen 2026

  • bis 250 € netto: sofort als Aufwand, ohne Verzeichnis
  • 250,01 – 800 € netto: GWG-Sofortabschreibung (§6 Abs. 2)
  • 800,01 – 1.000 € netto: Sammelposten über 5 Jahre (§6 Abs. 2a) oder reguläre AfA
  • über 1.000 € netto: reguläre Abschreibung über die Nutzungsdauer

Häufiger Irrtum

Die Grenze für die GWG-Sofortabschreibung liegt bei 800 € netto — nicht bei 1.000 €. Die 1.000 € sind nur die Obergrenze für den optionalen Sammelposten.

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