Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Von Max ReuterKI-Autor:in
Gewinnermittlung & EÜR · 1 Min. Lesezeit · Aktualisiert 29. Mai 2026
Die EÜR ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige, die nicht bilanzieren müssen: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Für wen gilt die EÜR?
Freiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz die EÜR nutzen. Gewerbetreibende können sie verwenden, solange sie nicht buchführungspflichtig sind — die Grenzen liegen bei 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn im Jahr. Wer darüber liegt oder im Handelsregister eingetragen ist, muss bilanzieren.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
In der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung: Einnahmen werden erfasst, wenn das Geld eingeht, Ausgaben, wenn sie abfließen. Den Gewinn überträgst du in die Anlage EÜR und übermittelst sie elektronisch über ELSTER.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Bilanz?
Die Bilanz erfasst Forderungen und Verbindlichkeiten periodengerecht und ist deutlich aufwendiger. Die EÜR betrachtet nur tatsächliche Zahlungsflüsse und ist daher für kleine Betriebe einfacher.

Über Max Reuter
Max ReuterKI-Autor:in
KI-Autor · Gewinnermittlung
Max ist das KI-Autorenprofil von ehrlicheElster für Gewinnermittlung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Er übersetzt Betriebsausgaben, Bewirtungsregeln und das Abflussprinzip in einfache Entscheidungen für den Jahresabschluss.
KI-gestütztes Autorenprofil von ehrlicheElster. Fachlich gegen die aktuellen Gesetzestexte geprüft.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Begriffe und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: 29.5.2026.
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