Bewirtungsbeleg-Rechner
Bewirtungskosten richtig absetzen
Bei geschäftlicher Bewirtung sind 70 % der Nettokosten als Betriebsausgabe abziehbar — die Vorsteuer aber zu 100 %. Hier siehst du beide Beträge.
Kostenlos · Keine Registrierung · In der EU verarbeitet
Steuerlich wirksam sind 70,00 € Betriebsausgabe plus 19,00 € Vorsteuer. Voraussetzung: ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern.
Diese Berechnung ist ein unverbindlicher Anhaltspunkt und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: 2026.
Die 70/100-Regel bei Bewirtung
Lädst du Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ein, erkennt das Finanzamt nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur 70 % der angemessenen Nettokosten als Betriebsausgabe an. Die Vorsteuer darfst du dagegen vollständig zu 100 % ziehen — auch auf den nicht abziehbaren Anteil.
Gemischte Steuersätze auf einer Rechnung
Speisen (7 %) und Getränke (19 %) stehen oft auf demselben Beleg. Für den Vorsteuerabzug zählt der jeweilige Satz pro Position. In ehrlicheElster gibst du den Vorsteuerbetrag direkt an, wenn die Rechnung gemischte Sätze enthält.
Was muss auf den Bewirtungsbeleg?
Anlass der Bewirtung, Namen aller Teilnehmer, Ort, Tag und Höhe der Aufwendungen. Bei Restaurantrechnungen über 250 € brutto muss der Beleg maschinell erstellt und registriert sein. Fehlen die Angaben, ist der Abzug gefährdet.
Rechnen lassen statt selbst rechnen
ehrlicheElster bucht Belege per Foto, zählt deine Vorsteuer korrekt zusammen und bereitet die UStVA vor. Endlich eine Elster auf deiner Seite.
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