Kleinunternehmer-Check
Bist du noch Kleinunternehmer?
Prüfe die beiden Umsatzgrenzen des §19 UStG (Stand 2025/2026) und sieh sofort, ob du Umsatzsteuer ausweisen musst.
Kostenlos · Keine Registrierung · In der EU verarbeitet
Kleinunternehmerregelung möglich
Vorjahr 18.000,00 € (unter 25.000,00 €) und laufendes Jahr voraussichtlich 30.000,00 € (unter 100.000,00 €): Beide Grenzen des §19 UStG sind eingehalten. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Diese Berechnung ist ein unverbindlicher Anhaltspunkt und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: 2026.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab — dafür kannst du auch keine Vorsteuer ziehen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen: Dein Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € liegen.
Was passiert beim Überschreiten?
Anders als früher wird die 100.000-€-Grenze unterjährig hart geprüft: Sobald dein Umsatz sie überschreitet, gilt ab genau diesem Umsatz die Regelbesteuerung. Wer in der Nähe der Grenze liegt, sollte das laufend im Blick behalten.
Lohnt sich §19?
Für Selbstständige mit überwiegend privaten Kunden spart die Regelung Bürokratie. Wer viel in Ausstattung investiert oder hauptsächlich an Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung und dem Vorsteuerabzug oft besser. Das ist eine Einzelfallentscheidung — besprich sie mit deinem Steuerberater.
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