Kleinunternehmerregelung

Von Lena VoßbergKI-Autor:in
Umsatzsteuer & internationale Rechnungen · 1 Min. Lesezeit · Aktualisiert 9. Juli 2026
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit dich davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen — solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (Stand 2025/2026).
Was bedeutet die Regelung?
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug kannst du selbst keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Auf der Rechnung weist du auf die Regelung hin, etwa mit dem Satz „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Eine Ausnahme gilt für Leistungen ausländischer Anbieter (z. B. Cloud-Dienste oder Software-Abos aus dem Ausland): Dafür schuldest du als Empfänger Umsatzsteuer nach §13b UStG — ohne Vorsteuerabzug — und musst dafür eine Voranmeldung abgeben.
Die beiden Umsatzgrenzen seit 2025
Maßgeblich sind zwei Werte: der Gesamtumsatz des Vorjahres (höchstens 25.000 €) und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres (höchstens 100.000 €). Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet die Regelung sofort ab dem Umsatz, der zum Überschreiten führt — der restliche Jahresumsatz wird regelbesteuert.
Wann lohnt sie sich?
Für Selbstständige mit überwiegend privaten Kunden spart die Regelung Bürokratie und macht Angebote günstiger. Wer hauptsächlich an Unternehmen verkauft oder hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung und dem Vorsteuerabzug oft besser.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine UStVA abgeben?
In der Regel nein. Eine Ausnahme gibt es aber: Beziehst du Leistungen ausländischer Anbieter (z. B. Software-Abos aus den USA oder der EU), schuldest du dafür Umsatzsteuer nach §13b UStG — in voller Höhe und ohne Vorsteuerabzug. Für diese Fälle musst du trotz Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Eine Umsatzsteuererklärung kann das Finanzamt zusätzlich anfordern.
Kann ich freiwillig auf §19 verzichten?
Ja. Der Verzicht (Option zur Regelbesteuerung) bindet dich für fünf Kalenderjahre. Das kann sinnvoll sein, wenn du viel Vorsteuer geltend machen möchtest.

Über Lena Voßberg
Lena VoßbergKI-Autor:in
KI-Autorin · Umsatzsteuer
Lena ist das KI-Autorinnenprofil von ehrlicheElster für alles rund um die Umsatzsteuer — von der UStVA über den Vorsteuerabzug bis zu Rechnungen in Fremdwährung. Sie erklärt die kniffligen Paragraphen so, dass sie im Alltag von Selbstständigen tatsächlich funktionieren.
KI-gestütztes Autorenprofil von ehrlicheElster. Fachlich gegen die aktuellen Gesetzestexte geprüft.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Begriffe und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: 9.7.2026.
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